Aktuell laufen 2 Klagen gegen Windkraft,
sie betreffen auch das Gilchinger Bauvorhaben!
1. Gegen Windräder im Wald wurde von einer Initiative um Rechtsanwalt Thomas Hummel - Spezialist für Verfassungsbeschwerden - im Oktober 2025 eine Popularklage eingereicht:
Diese Klage wurde von der Bürgerinitiative-Bürgerbelange Gilching finanziell unter- stützt. Nach Auffassung der Kläger widerspricht die "Vorrangigkeit vor anderen öffentlichen Belangen" beim Ausbau der Windindustrie dem besonderen Schutz des Waldes als öffentliches Gut, der in der Bayerischen Verfassung explizit verankert ist.
2. Der Verein für Landschaftsflege, Artenvielfalt & Biodiversität e.V. VLAB
klagt speziell gegen die 3 Windräder bei Rottenried - Gilching, da hier bzgl. Artenschutz, Landschaftsschutz und Wasserschutz eine relevante Gefährdung zu befürchten ist.
VLAB - Wir über uns:
„Wenn der Bogen zerbrochen ist und du keine Pfeile mehr hast, dann schieß – schieß mit deinem ganzen Sein.“
(Zen-Buddhismus)
Dieser Spruch aus dem Zen-Buddhismus verdeutlicht unser tägliches Engagement für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Interessen allzu oft Vorrang vor dem Naturschutz haben, setzen wir uns mit ganzer Kraft für den Erhalt unserer Wälder, Kulturlandschaften und ihrer biologischen Vielfalt ein – auch dann, wenn die Herausforderungen unermesslich groß und die Widerstände unüberwindlich scheinen.
Das ist auch dringend notwendig: Deutschland gehört zu den am dichtesten besiedelten Ländern der Welt. Ein erheblicher Teil der Landschaften ist bereits durch Siedlungen, Verkehrswege, Industrie- und Energieanlagen sowie durch intensive Landwirtschaft zerschnitten, versiegelt und ökologisch verarmt.
Als anerkannte gemeinnützige Naturschutzvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz übernehmen wir Verantwortung für die Natur – unabhängig, überparteilich und ideologiefrei.
Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, ob es gelingt, dem Verlust von Natur und Lebensräumen wirksam entgegenzutreten...
Ausschnitt aus:
Begründung zur gemeinsamen Sachlichen Teilflächennutzungsplanung
„Windkraft“ der Gemeinden des LKs Starnberg von 2012
Seite 1
...Die für die Windverhältnisse im südlichen Deutschland technisch erforderlichen Anlagenhöhen können in der Regel bis zu 210 Meter Gesamthöhe erreichen. Eine alleine nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben vorgenommene privilegiert zulässige Errichtung solcher Windkraftanlagen würde in einem Umfeld wie dem der Gemeinden im Landkreis Starnberg möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität vor Ort, der kommunalen Entwicklungspotentiale, des Fremdenverkehrs und der schützenswerten Besonderheiten der örtlichen Landschaft zur Folge haben können...
...Eine bundesweite systematische Untersuchung des Bundesamtes für Naturschutz hat den Landkreis Starnberg den schutzwürdigsten Landschaften Deutschlands zugerechnet. Nur 12% der Fläche der Bundesrepublik sind dieser Kategorie zugeordnet. Nicht ohne Grund hat der Fünfseenlandkreis Starnberg daher eine herausragende Stellung in der Erholungsfunktion für seine Landkreisbürger, aber auch für Menschen aus dem urbanen Verdichtungsraum Münchens und der gesamten Bundesrepublik. Die substantielle Erhaltung einer möglichst unbelasteten, natürlichen bzw. naturnahen Kulturlandschaft ist ein berechtigtes und überregional begründetes Anliegen.

Blick auf Teggermoos
Waldrand oberhalb Rottenried mit Blick auf Gilching, Nähe Standort östliche
Windindustrieanlage
Höhenbegrenzung der Windräder
Laut Teilflächenplanung von 2012 ist die Bauhöhe der Anlagen auf 210 Meter begrenzt, um das Landschaftsbild zu schützen.
Die aktuell geplanten Windkraftanlagen übersteigen mit etwa 255m die festgelegte Bauhöhe um annähernd 50m.





Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“
(Skizze)
.Inmitten von Natur- und Artenschutzgebieten
entstehen voraussichtlich 2026
3 Windindustrieanlagen mit einer Höhe von ca. 255
Metern.
www.gilching.de/planen-bauen/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/
links: Größenvergleich Windrad / Fernsehturm / Frauenkirche
mitte: Ansicht Rahmäckerweg / Leitenweg mit Windrädern
rechts: Landkarte mit nördlicher Teilfläche "Windenenergie" (google maps, bearbeitet)
Windkraft im Landkreis Starnberg
Avifaunistische Untersuchung ausgewählter Standorte
Die Gilchinger Fläche bei Rottenried ist die UF2A (Untersuchungsfläche 2A)
Bestandserfassung 2011 Fassung vom 15.12.2011
Auftraggeber: Gemeinden des Landkreises Starnberg
Abschlussbericht
4 Abschließende Wertung und Fazit
...Für alle weiteren Untersuchungsflächen (UF) besteht, teils mit stärkeren Einschränkungen und wohl nur unter Berücksichtigung zusätzlicher Vorgaben (z. B. anerkannte Abstandskriterien), wenigstens bedingt die Möglichkeit zur Nutzung des Standorts zur Windkraftnutzung, vorbehaltlich einer vertiefenden Untersuchung und ausführlichen Prüfung, etwa im Zuge einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)....
Weitere FFH-VP oder Vorprüfungen sind für Gebiete erforderlich, die FFH-Gebiete einschließen oder an derartige Gebiete nahezu unmittelbar angrenzen (z. B. UF2A und UF4C)...
...Sehr kritisch wird die Möglichkeit für eine verträgliche Nutzung der Windkraft mit den Zielen des Vogelschutzes für die UF2A, 2B sowie 4C gesehen. Hier besteht im hohen Maße die Gefahr erheblich nachteiliger Auswirkungen auf die Vogelwelt...
Windkraft im Landkreis Starnberg
Bestandserfassung 2011 - Fassung vom 15.12.2011 - Auftraggeber: Gemeinden des Landkreises Starnberg
https://www.gauting.de/fileadmin/gauting-online/Dateien/downloads_pdf/Leben_in_Gauting/Energie_Umwelt/Energie/6_Faunistische_Untersuchung_ausgewaehlter_Standorte.pdf




Größenvergleich
Die Anlagen sind annähernd so hoch wie der
Münchner Olympiaturm.
Die Rotorflächen, die in etwa den Durchschnitt des römischen Kolosseums haben, sind von den meisten Standorten in Gilching aus zu sehen.
