Ausschnitte aus:
Begründung zur gemeinsamen Sachlichen Teilflächennutzungsplanung „Windkraft“ der Gemeinden des Landkreises Starnberg von 2012.
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...Die für die Windverhältnisse im südlichen Deutschland technisch erforderlichen Anlagenhöhen können in der Regel bis zu 210 Meter Gesamthöhe erreichen. Eine alleine nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben vorgenommene privilegiert zulässige Errichtung solcher Windkraftanlagen würde in einem Umfeld wie dem der Gemeinden im Landkreis Starnberg möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität vor Ort, der kommunalen Entwicklungspotentiale, des Fremdenverkehrs und der schützenswerten Besonderheiten der örtlichen Landschaft zur Folge haben können...
...Eine bundesweite systematische Untersuchung des Bundesamtes für Naturschutz hat den Landkreis Starnberg den schutzwürdigsten Landschaften Deutschlands zugerechnet. Nur 12% der Fläche der Bundesrepublik sind dieser Kategorie zugeordnet. Nicht ohne Grund hat der Fünfseenlandkreis Starnberg daher eine herausragende Stellung in der Erholungsfunktion für seine Landkreisbürger, aber auch für Menschen aus dem urbanen Verdichtungsraum Münchens und der gesamten Bundesrepublik. Die substantielle Erhaltung einer möglichst unbelasteten, natürlichen bzw. naturnahen Kulturlandschaft ist ein berechtigtes und überregional begründetes Anliegen.
